Gesendet von Bauassessor am 10 Mai, 2023 um 18:59:25:
Antwort an: Re: Änderung Bebauungsplan posted by H. Hallmackenreuther am 09 Mai, 2023 um 09:01:38:
Hallo Herr Hallmackenreuther,
die Befreiung hat aber nur eine Aussicht, wenn es für den Ausschluss der Wohnnutzung an dieser Stelle keinen städtebaulichen Grund gibt. Im Idealfall hat sich die Kommune etwas dabei gedacht, die Nutzung hier auszuschließen, aber wir wissen beide, dass viele Bebauungspläne keine idealtypische Begründung haben.
Freundliche Grüße
Bauassessor
: Guten Tag!
: Wenn Sie eine politische Mehrheit im zuständigen Entscheidungsgremium Ihrer Stadt organisiert bekommen, die Ihnen die notwendigen Beschlüsse fasst, damit der gesamte Bebauungsplan in einem aufwändigen Verwaltungsverfahren für diesen kleinen Einzelbelang in Ihrem Sinne geändert wird, dürften die Chancen gut stehen.
: Wenn nicht, wovon ich ausgehe, würde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch durch die zuständige Behörde völlig ausreichen.
: Mit freundlichen Grüßen
: H. Hallmackenreuther