Re: Dachgeschoss mit Dachterrasse – Vollgeschoss?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 08 April, 2022 um 16:13:49:

Antwort an: Re: Dachgeschoss mit Dachterrasse – Vollgeschoss? posted by Aab am 07 April, 2022 um 21:47:41:

Hallo,

aus der Begründung ist zu entnehmen, dass Ihrerseits die Grundfläche der Terrasse fälschlicherweise mit in die Ermittlung für den Nachweis der Vollgeschossigkeit einbezogen wurde. Hier steht nichts von einer Unzulässigkeit der Dachloggia. Durch die Dachloggia reduziert sich lediglich die Ausgangsfläche für die Ermittlung der 3/4 Fläche für den Vollgeschossnachweis.

Wenn die "volle" Grundlfäche auch hergestellt wird, bildet diese den Ausgangspunkt für die Ermittlung der 3/4 für die Abgrenzung zwischen Vollgeschoss und Nicht-Vollgeschoss.

Die Ermittlung sollte durch Ihren begleitenden Planer korrekt erstellt werden. Und dieser sollte Ihnen auch am konkreten Objekt erläutern können, ob es sich bei der Planung um ein Vollgeschoss und die Einhaltung der planungsrechtlichen Vorgaben handelt oder nicht.


: Hallo Herr Baumeister,

: vielen Dank für Ihre Antwort. Anbei die Begründung vom Bauamt:

:
: „Die für den Vollgeschossnachweis maßgebliche Grundfläche wurde falsch ermittelt. Nur von der Dachkonstruktion überdeckte Flächen werden bei der Berechnung der Grundfläche mitgerechnet (vgl. Jeromin, in: Jeromin, LBauO Rh-Pf, Kommentar, 4. Aufl. 2016, § 2 Rz. 67).

: Volle Grundfläche: 169,83 m²
: Grundfläche abzgl. Dachloggia: 162,82 m²
: Fläche über 2,30 m: 126,27 m²
: Nachweis Vollgeschoss:
: (162,82 / 4 ) * 3 = 122,12 m² Dachgeschoss = Vollgeschoss
: Aufgrund der unsererseits angeführten Berechnungen handelt es sich bei dem Dachgeschoss um ein Vollgeschoss.“

: Das ist die Begründung für den Baustopp den wir hatten. Wir mussten einnicken, haben das Dachgeschoss etwas angepasst und haben nun 127,26 qm (Ohne Terrasse, die wir nicht machen dürfen und mussten den Bereich zwischen zwei Gauben einfach überdachen und nicht begehbar machen). Die Berechnung jetzt ist:

: Volle Grundfläche ist 169,89 qm. 3/4 davon sind 127,41 qm. Unser Dachgeschoss hat derzeit 127,26 qm (lichte Raumhöhe > 2,3 m).

: Daher die Frage, ist das so richtig und darf man tatsächlich keine Terrasse zwischen den 2 Gauben machen? Wird dann das Dachgeschoss durch 127,26 qm + 7 qm Dachterrasse = 134,26 qm >127,41 qm zum Vollgeschoss?





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