Gesendet von Mark am 20 Oktober, 2021 um 08:50:52:
Nehmen wir mal an, dass eine Gemeinde in Bayern für einen Bebauungsplan eine Ausgleichsfläche (Streuobstwiese mit 4128 m²) festgelegt hat, die laut Umweltbericht mit Baubeginn umgesetzt werden muss. Wäre es dann zulässig, wenn diese Ausgleichsflächen seit mehr als 4 Jahren nach Baubeginn des Gebietes gar nicht realisiert wurde?
Könnte man dagegen rechtlich vorgehen?