Nutzungsänderung - Garage zu Gewerbe - Grenzbebauung - Hamburg


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Gesendet von Michael am 08 Oktober, 2021 um 14:37:13:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwar schon Foren durchforstet und einige, ähnliche Beiträge gefunden, jedoch leider keinen, der meine Frage endgültig löst.

Es handelt sich um folgende Frage/Situation:
Eine eingetragene, unterkellerte Garage soll in Zukunft als Tattoostudio genutzt werden.
Die Nutzungsänderung wäre nun zu beantragen.
Leider handelt es sich um eine Garage, die direkt auf die Grenze gebaut wurde.
Der Nachbar hat angrenzend an diese Garage seinen Carport (auf seinem Grundstück) errichtet.

Könnte der Antrag auf eine Nutzungsänderung in diesem Fall Erfolg haben, sofern der Nachbar dieser Änderung zustimmt?
Oder schließen Sie einen Erfolg in diesem Fall Aufgrund der Gesetze komplett aus?

Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße




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