Re: Ist eine spätere Bauvoranfrage (für einen Imbiss) für eine nachfolgende Baubewilligung zu einem Ladenlokal (gemäß vorheriger Bauvoranfrage) hinderlich?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 30 Juli, 2021 um 21:33:02:

Antwort an: Ist eine spätere Bauvoranfrage (für einen Imbiss) für eine nachfolgende Baubewilligung zu einem Ladenlokal (gemäß vorheriger Bauvoranfrage) hinderlich? posted by Johannes am 30 Juli, 2021 um 16:44:27:

Das Formular "Imbiss" ist in der Beschreibung nicht näher erläutert bzw. es ist ausdrücklich formuliert, dass es weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag ist. Dieses Formular hat nach meinem Verständnis überhaupt keinen Einfluss und keinen Bezug zu irgendeinen baurechtlichen Antrag. Darüber hinaus ist auch der zeitliche Abstand zwischen Bauvoranfrage und Einreichung des Formulars sowie eines gegebnenfalls nunmehr beabsichtigten anderen Antrages so groß, dass ein heutiger Antrag voraussichtlich nicht mehr in unmittelbarer Bindung der damaligen Bauvoranfrage steht. Ein neuer Antrag würde mit größter Wahrscheinlichkeit gänzlich neu entschieden werden zumal sich in den letzten Jahren in fast allen Bundesländern die Bauordnungen als auch das BauGB sowie die BauNVO geändert haben.


: Hallo,

: ein Bauherr hat vor einigen Jahren eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Ladenlokals auf ca. 100 m² auf einem teilweise bebauten Grundstück in Baden-Württemberg bewilligt bekommen.

: Dieses Bauprojekt hat er bislang allerdings nicht weiterverfolgt.

: wenige Jahre später reichte er beim Bauamt ein Formular zu einem Imbiss (ca. 11 m² Fläche) auf demselben Grundstücksteil ein. (ohne Bau-Unterlagen und ohne Angabe, ob es sich dabei um einen Anfrag auf Baubewilligung oder um eine Bauvoranfrage handelt)

: Nun möchte er das Projekt zu dem Ladenlokal weiterverfolgen.

: Frage:

: Steht die Einreichung des Formulars zum Imbiss einem später folgenden Antrag auf Baubewilligung entsprechend der früheren, bewilligten Bauvoranfrage bim Weg? (übrigens unabhängig davon, ob das Formular als Bauvoranfrage oder als Bauantrag behandelt wurde?

: Gibt es hierzu eine klare Regelung? Seiner Meinung nach dürfte dies nicht der Fall sein, unter anderem weil es sich dem Wesensgehalt nach um zwei sehr unterschiedliche Bauprojekte handelt. Beim Ladenlokal ging es z.B. um die Grundflächenzahl, beim Imbiss ging es eher darum, ob ein Imbiss das Gewerbe auf der anderen Straßenseite stören würde oder nicht. (nähere Details kann ich auf Nachfrage angeben)





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