Re: Bauantrag wegen Geschossigkeit nach §34 abgelehnt


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 26 Juli, 2021 um 16:22:47:

Antwort an: Re: Bauantrag wegen Geschossigkeit nach §34 abgelehnt posted by P.Senning am 26 Juli, 2021 um 11:58:42:

Das "Referenzobjekt" muss im Sinne von § 34 BauGB geeignet sein, die Eigenart der näheren Umegbung zu prägen. Wenn es weit entfernt liegt oder nur ein einzelnes Referenzobjekt ist, prägt es die Umgebung in der Regel nicht.

Für die Fortentwicklung der Bebauung eines Bereiches muss die Kommune Bauleitplanung betreiben. Der § 34 BauGB soll gerade der planlosen Entwicklung - insbesondere des Maßes der baulichen Nutzung - innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Einhalt gebieten.




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