Gesendet von Ex Hailander am 26 Juli, 2021 um 15:55:24:
Eine Frage zum Baurecht in Bayern bzgl. Abweichungen nach der Einmessung eines neu erstellten Gebäudes.
Was passiert, wenn nach der obligatorischen Einmessung eines neu erstllten Gebäudes (EFH) festgestellt wird, dass die Position des Gebäudes um ein paar Meter abweicht? Abstandsflächen usw. bleiben davon unberührt, da das Grundstück sehr groß ist und genug Abstand zu allen Grenzen besteht.
Danke für die Antwort.