Gesendet von Bauassessor am 07 Juli, 2021 um 15:18:42:
Antwort an: Nutzungsänderungsantrag wegen gewerblicher und privater Nutzung 1 Raumes posted by Office am 11 Juni, 2021 um 15:56:10:
Guten Tag,
das kommt darauf an, als was das Zimmer bisher genehmigt ist - und ob die gemeinschaftlich Nutzung relativ ausgewogen oder die gewerbliche Nutzung eher untergeordnet ist.
Gruß
Bauassessor
: Guten Tag
: Angenommen eine Firma würde in einem Mischgebiet einen 2-geschossigen Anbau als Lager/Büro und ein Appartement im Wohnhaus anmieten, die obere Etage des Anbaus mit dem Appartement verbindet und per Untermietvertrag der Geschäftsführerin zur Verfügung stellen.
: In der obere Etage des Anbaus könnte sich das Büro der Geschäftsführerin (zusätzlich eigenes Gewerbe)befinden, die Toilette für die Firma im unteren Geschoss und 1 Raum könnte gemeinschaftlich mit der Firma im unteren Geschoss genutzt werden.
: Muss dann die "Mischnutzung" des einen Zimmers dem Bauamt angezeigt werden?
: Beste Grüße, Gabi