Gesendet von Julia am 12 Juni, 2021 um 18:51:22:
Hallo.
Wir haben momentan ein großes Problem mit unserer Baugenehmigung beim Landratsamt.
Wir bauen am Hang und haben diesen mit Gabionenkörbe abgefangen. Den Hang haben wir auf 4 Ebenen begradigt. Jede Ebene ist 2m hoch und 2,50m tief.
Wir hatten angedacht diese Ebenen mit Pflanzen, Bäumchen und Sträucher zu bepflanzen, damit man die hohen Gabionenwände von der anderen Straßenseite nicht mehr so extrem sieht. Hätten wir alles nach und nach noch gemacht. Nun haben wir einen Baustopp, weil das Landratsamt sagt es sieht zu wuchtig aus und verlangt nun zwei von den Ebenen komplett anzuböschen. Was erstens sehr viel Aufwand nun wäre die gabionen wieder zu entfernen, außerdem verlangt das Landratsamt nun von einem Landschaftsgärtner eine Übersicht welche und wie viele Pflanzen wir auf welcher Ebene genau Pflanzen werden. Diese Übersicht gilt verpflichtet und muss sogar als eine Kaution bei einer Bank gelagert werden bis alles genau so umgesetzt wurde.
Darf das Landratsamt verlangen das wir eine Böschung machen MÜSSEN?
wir hätten vor jede Gabionenmauer eine Zypressenreihe gestellt, damit man die Steine kaum mehr sieht. Dieser Vorschlag wurde sofort abgelehnt. Ist das rechtlich korrekt?
Kann uns hier jemand helfen? Wir finden auch keinen Gesetzestext der dies vorschreibt. Nur weil es zu „wuchtig“ aussieht ist für uns kein Grund die Zypressen abzulehnen und dafür eine Böschung zu machen. Das ist doch im Grunde kein Unterschied es ist beides grün?
Würde uns sehr über Hilfe freuen!
Liebe Grüße Julia (aus Bayern)