Re: Offenstall Außen- / Innenbereich


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Gesendet von Dirk Baumeister am 05 Dezember, 2020 um 21:22:21:

Antwort an: Offenstall Außen- / Innenbereich posted by Bob der Baumeister am 01 Dezember, 2020 um 12:25:16:

Wenn es vorher dem Außenbereich zuzuordnen war ändert sich das nicht spontan und zwangsläufig durch Errichtung eines einzelnen Hauses. Für die Unterscheidung nach Außen- oder Innenbereich muss jeweils zum Moment der Entscheidung die Gesamtsituation beurteilt werden.

Eine Beurteilung ist ein einem Forum generell nicht fundiert möglich. Dazu bedarf es regelmäßig mindestens der Durchsicht von Planunterlagen und möglichst auch einer Ortsbesichtigung.

: Hallo zusammen. Hier unsere Vorgeschichte: vor zwei Jahren erhielten wir die Baugenehmigung für unser Einfamilienhaus. Unser genehmigtes Baugrundstück umfasst eine Fläche von ca. 2000 m². Das Grundstück befand sich bis zur Genehmigung durch das LRA im Außenbereich. Unser Einfamilienhaus wurde mittlerweile am nördlichsten Punkt des Grundstückes fertiggestellt. Die Erschließungskosten wurden für 2000 m² bemessen und entrichtet. Direkt unterhalb unseres EFH möchten wir nun einen kleinen Offenstall für zwei Pferde bauen. Laut Aussage der zuständigen Behörde ist dies allerdings nicht möglich da unser Grundstück "trotz Wohnhaus bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist". Meine Frage an die Runde: ist unser (Bau)Grundstück tatsächlich dem Außenbereich zuzuordnen? Vielen Dank für eure Hilfe.




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