Re: Nebenanlage nach §14 BauNVO


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Gesendet von Dirk Baumeister am 11 November, 2020 um 22:10:28:

Antwort an: Nebenanlage nach §14 BauNVO posted by Aurum am 02 November, 2020 um 10:37:54:

Das würde ich unter dem Begriff "Selbständiger Dispens" fassen. Wenn es keine Aussagen zu Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche gibt, käme noch ein Antrag auf Zulassung einer Nebenanlage im Sinne des $ 14 BauNVO außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche auf Grundlage von § 23 Absatz 5 BauNVO in Frage.

Das beschreibt aber nur den Verfahrensweg und ist keine Gewähr für eine Genehmigung. Hier kann (natürlich) auch eine Genehmigung versagt bleiben.


: Hallo,
: welchen Antrag muss ich stellen, um eine Nebenanlage (Gartenhaus verfahrensfrei) außerhalb der Baugrenzen im Geltungsbereich eines B-Planes errichten zu können? Der B-Plan enthält keine Festsetzungen zu Nebenanlagen.
: Vielen Dank.





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