Gesendet von Alex B. am 29 Oktober, 2020 um 13:26:05:
Unser Bebauungsplan schreibt eine eingeschössige Bauweise vor. Wir haben uns für die 2/3 Lösung mit einem Staffelgeschoss mit Erker entschieden. Der Erker ist beim Eingang und tritt einen halben Meter hervor und ist durchgehend von unten nach oben gerade. Jetzt wurde uns der Bauantrag abgeleht, mit der Begründung:
Da das geplante Staffelgeschoss nicht mit allen Wandseiten um die erforderliche Wandbreite vom darunterliegenden Geschoss zurückspringt, ist es formell ein Vollgeschoss. Das Vorhaben wiederspricht somit den Vorgaben des Bebauungsplans, welcher die eingeschössige Bauweise festsetzt.
Dazu kommt, dass unsere Nachbarn ein ähnliches Haus haben mit Erker der aber keinen halben Meter unten hervorspringt, wie bei uns. Nur oben dann.
Was kann man tun? Ist da so richtig, dass es wegen dem Erker, formell ein Vollgeschoss ist.