Re: Abstand Pflanzen des Nachbarn zu unseren Balkon


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 23 August, 2020 um 16:10:02:

Antwort an: Abstand Pflanzen des Nachbarn zu unseren Balkon posted by Peri am 22 August, 2020 um 16:11:22:

Hallo Peri,
im Regelfall finden Sie Angaben zu "Grenzabständen" im Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundesland. Als Beispiel.....
Grenzabstände für Pflanzen ergeben sich in NRW aus dem Nachbarrechtsgesetz für NRW. Nach den §§ 41....gelten nachfolgende Grenzabstände: Bäume -stark wachsende Bäume: 4,00 m, alle übrigen Bäume: 2,00 m; Ziersträucher – stark wachsende Ziersträucher: 1,00 m, allen übrigen Ziersträucher: 0,50 m; Obstgehölze – Kernobstbäume: stark wachsend 2,00 m, mittelstark wachsend: 1,50 m, schwach wachsend: 1,00 m; Brombeersträucher: 1,00 m, allen übrigen Beerenobststräucher: 0,50 m. Für Zier- und Beerensträucher gilt außerdem, dass sie in ihrer Höhe das Dreifache ihres Abstandes zum Nachbargrundstück nicht überschreiten dürfen. Hecken von über 2,00 m Höhe müssen einen Grenzabstand von mind. 1,00 m und Hecken bis zu 2,00 m Höhe einen Abstand von mind. 0,50 m einhalten. Nach § 47 Nachbarrechtsgesetz NRW verjährt der Pflanzenbeseitigungsanspruch bei Abstandsverstößen in 6 Jahren.
Eine Frage sei gestattet.....Wer macht denn die Schnüre an Ihrem Balkon fest?



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