Wasserschaden Eigentumswohnung / Rechtschutzversicherung


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Gesendet von Oliver H. am 11 August, 2020 um 15:25:35:

Guten Tag,
ich bin Wohnungseigentümer von einer vermieteten Wohnung. Im April gab es ein Wasserrohbruch (kein Verschulden der Mieter) in meiner Wohnung, der über die Hausverwaltung gemeldet und von einem Betrieb fachmännisch behoben wurde. Der entstandene Wasserschaden wird von der Hausgebäudeversicherung übernommen.
Mit mir als Eigentümer wurde bisher nicht aktiv die weiteren Schritte / Maßnahmen abgestimmt, bzw. ist mir auch kein Sanierungsplan bekannt. Meine Rechtschutzversicherung möchte mir kein RA für privates Baurecht zur Prüfung der Gutachten und Kostenübernahme zur Verfügung stellen, da noch kein Rechtsfall eingetreten ist (Versicherung übernimmt ja den Schaden).
Haben Sie ein Tipp für mich, was ich jetzt machen kann? bzw. welche nächsten Schritte sie mir empfehlen würden? Ich bin kein RA und kenne mich auch mit Bau- und Versicherungsrecht nicht aus. Möchte aber der Versicherung und der Sanierungsfirma nicht ausgeliefert sein. meine Rechtschutzversicherung hat mir von einer privaten Beauftragung von einem RA abgeraten, weil ich dann überhaupt kein Schutz mehr im Fall der Fälle habe.
Vielen Dank , Oliver Haendel



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