Lagerung von Holz in Mischgebieten


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Gesendet von Renate Kühner am 15 Juni, 2020 um 11:13:01:


Gilt die Lagerung von Holz in Mischgebieten als Bebauung u unterliegt sie daher tatsächlich einer Baugenehmigung?
Konkret: es handelt sich um ein unbebautes Grundstück in einem Mischgebiet.
Wird daher die von Holz bebaute Fläche durch die Grundflächenzahl geregelt, so wie bei einem Hausbau?



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