Gesendet von Eva am 17 April, 2020 um 09:40:57:
Mich würde interessieren ob man einen schwimmteich, nehmen wir an 7 x 10 m, 1-1,50 tief sich genehmigen lassen muss? Gelesen habe ich das 100 m3 genehmigungsfrei ist, was ich schon seltsam finde weil es ja eine Riesenfläche ist...so, also kann man dann so einfach im Garten losbaggern?....und als 2. Frage würde ich gerne wissen, geht sowas auch im Aussenbereich, sprich ein Grundstück das direkt an das Baugrundstück angegliedert ist ( Mischgebiet)? ...Hinweis...das Schwimmen steht nicht im Vordergrund sondern es sollte eher libellen, kröten und so weiter dienen...ich hoffe auf ein paar Antworten, die mir Licht ins Dunkle bringen....ganz herzlichen dank, gruss eva