Gesendet von Tim am 19 März, 2020 um 13:47:38:
Hallo Zusammen,
ich habe folgenden Fall. Ich bewohne eine von mir gekaufte Eigentumswohnung (Neubau) seit ca. 4 1/2 Jahren. Direkt an meinem Geburtstag bemerkte ich einen Schimmelfleck in einer an die Dusche angrenzende Wand. Die Wand war im unteren Bereich vollständig durchnässt. Da ich direkt die Dusche in Verdacht hatte (bodentiefe vollständig verflieste Dusche) habe ich an einer Stelle die Silikonfuge geöffnet. Hinter der Fuge war alles klitschnass. Ich habe daher im Bodenbereich die Fugen entfernt. Hier hat sich auch ein kleiner Teil eines Dichtbandes (Am Übergang zur Wand) gelöst. Anschließend habe ich den Bereich getrocknet und meinen Bauträger über den Wasserschaden informiert. Im Rahmen der ersten Besichtigungstermine durch den Bauingenieur sowie des Fliesenlegers/Sanitärinstallateur wurde direkt eine fehlerhafte Abdichtung der Dusche oder ein Schaden am Abfluss vermutet. Nach Abnahme der Fussbodenleisten an den angrenzenden Wände zeigte sich ein massiver Wasserschaden mit Schimmelbefall der Trockenwände etc. Nach mehrfacher Anmahnung zu einer Stellungnahme würde nun eine Gewährleitungsschaden abgelehnt. Die Begründung ist eine Frechheit. Es wird nun behauptet wir hätten schon vorher eine Entfernung bzw. Erneuerung der Fuge vorgenommen und dabei die Abdichtung beschädigt bzw. aus optischen Gründen die Fuge entfernt und trotzdem die Dusche benutzt. :???:
Die Wohnung ist wie gesagt vollkommen neu und sämtliche Silikonfugen noch in einem neuwertigen Zustand. Ein Austausch wurde nicht durch uns oder jemand anderen vorgenommen.
Ich werde wenn der Bauträger sich weiterhin verweigert einen Rechtsanwalt beauftragen sich der Sache anzunehmen.
Die Frage ist wer nun in der Beweispflicht liegt ? Muss ich beweisen, dass wir die Fugen seit dem Bau nicht angerührt haben und muss der Bauträger mir das beweisen. Wie verhält sich so ein Fall juristisch ? Hatte jemand schon gleiche Erfahrungen ?