Versammlungsstättenverordnung oder Bauordnung


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Gesendet von Sebastian B. am 15 Januar, 2020 um 16:01:23:

Hallo,
ich plane eine Restauration mit großer Terasse.
Der Gastraum ist für ca. 150 Besucher ausgelegt.
Die angeschlossene Terrasse ist ebenfalls für ca. 150 Besucher ausgelegt.

Nach Sonderbauverordnung ist eine Speisewirtschaft erst eine Versammlungsstätte ab 200 Besuchern in Gasträumen mit geteilten Fluchtwengen.
Und im Außenbereich ab 1000 Besuchern.

Falle ich mit meinem Bauvorhaben unter die Bauordnung oder unter die Sonderbauverordnung?

Wie werden Sitzplätze im Außenbereich angerechnet?

Vielen Dank für eure Hilfe!



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