Re: Wertminderung Grundstück bei angrenzender Bebauung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 08 Januar, 2020 um 20:43:31:

Antwort an: Wertminderung Grundstück bei angrenzender Bebauung posted by Sontje am 05 Januar, 2020 um 15:50:20:

So wie sich die Formulierung anhört, soll anscheinend eine Abstandflächen-Baulast auf ihrem Grundstück eingetragen werden. Diese Fläche kann dann bei einer Bebauung des eigenen Grundstücks nicht mehr zum Nachweis der Abstandflächen der eigenen Bebauung herangezogen werden und schränkt dadurch voraussichtlich massiv die Bebauungsmöglichkeiten ein. So ja zumindest die Aussage der Nachbarn.

Inwiefern diese Flächen für eine zukünftige Bebauung sinnvoll nutzbar sind oder nicht kann man nur am Grundstück selbst prüfen. Die Übernahme von Kosten für einen Zaun decken in keinem Fall eine Beeinträchtigung der Nutzbarkeit eines Grundstücks.

Grundsätzlich empfehle ich solche Zustimmungen nicht oder nur unter intensiver Prüfung der Auswirkungen und der Notwendigkeit zu leisten. Diese Zustimmungen wirken auch für die Rechtsnachfolger und können nicht rückgängig gemacht werden, wenn daraufhin dem Nachbarn eine Baugenehmigung erteilt wurde. Zudem sind sie Signal dafür, dass ohne diese Zustimmung ein Rechtsverstoß bei der geplanten Bebauung vorliegt. Ein Bauantrag, der der BauO und dem Planungsrecht umfänglich entspricht benötigte keine Nachbarzustimmung.

: Guten Tag,

: wir haben ein großes Gartengrundstück ca 500qm. Zu drei Seiten hin befinden sich ebenfalls Gärten. Zur 4. Seite hin erreichen wir unseren Hof und Haus. Nun soll auf einem der Gärten seitlich neben unserem ein Zweifamilienhaus entstehen. Vier Pläne wurden uns zwecks Unterschrift vorgelegt mit dem Vermerk, dass sich mit Bau des Hauses unsere Möglichkeiten der Bebauung stark eingrenzen und wir dem mit unserer Unterschrift zustimmen
: Dies klingt für uns als Laien erstmal beängstigend. Da wir zwecks Altersvorsorge das Haus in ca 10 Jahren verkaufen möchten befürchtet wir eine drastische Wertminderung. Theoretisch könnten wir unser altes Haus am ehesten für einen Abriss und Neuaufbau verkaufen. Mit dem Bau des Nachbarhauses bestünde also keinerlei Möglichkeit mehr, dass unser zukünftiger Käufer seinen Neubau mehr in Richtung bzw auf unser Gartengrundstück setzen könnte. So verstehen wir es zumindest. Aufgrund unserer Einwände hat uns der neue Nachbar nun die Kostenübernahme neuer Zäune versprochen. Wir sind ratlos. Evtl könnte uns hier jemand mehr Licht ins Dunkle bringen. Besten Dank im voraus





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