Re: Wertminderung Grundstück bei angrenzender Bebauung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]

Gesendet von Markus Reinartz am 06 Januar, 2020 um 09:33:24:

Antwort an: Wertminderung Grundstück bei angrenzender Bebauung posted by Sontje am 05 Januar, 2020 um 15:50:20:

Im Zuge eines derartige Forenbeitrages wird die von Ihnen hier eingestellte Frage wohl eher nicht zu beantworten sein.

Dazu wäre die Sichtung der Architektenpläne Ihres, sowie des Nachbarhauses, der Lagepläne der Grundstücke und der Flächennutzungsplan oder der Bebauungsplan nebst der textlichen Fassung notwendig, nebst -falls vorhanden- sonstiger dazugehöriger Gestaltungssatzungen.


So und aus dem Handgelenk, wird eine Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich sein.

Das einzige was man aufgrund Ihres Eingangsbeitrages schon sagen kann, dass, wenn der Nachbar Ihnen das schon sagt, dass die Nutzungs Ihres Grundstückes nach der Unterschrift der Vereinbarung schon eingeschränkt sein wird, dass es dann ja denn dann auch wohl offensichtlich so sein wird, dass es so ist.

Nur in welcher Form die Einschränkung sein kann, kann man von hier aus nicht sagen.

Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt.

https://svb-reima2.business.site


: Guten Tag,

: wir haben ein großes Gartengrundstück ca 500qm. Zu drei Seiten hin befinden sich ebenfalls Gärten. Zur 4. Seite hin erreichen wir unseren Hof und Haus. Nun soll auf einem der Gärten seitlich neben unserem ein Zweifamilienhaus entstehen. Vier Pläne wurden uns zwecks Unterschrift vorgelegt mit dem Vermerk, dass sich mit Bau des Hauses unsere Möglichkeiten der Bebauung stark eingrenzen und wir dem mit unserer Unterschrift zustimmen
: Dies klingt für uns als Laien erstmal beängstigend. Da wir zwecks Altersvorsorge das Haus in ca 10 Jahren verkaufen möchten befürchtet wir eine drastische Wertminderung. Theoretisch könnten wir unser altes Haus am ehesten für einen Abriss und Neuaufbau verkaufen. Mit dem Bau des Nachbarhauses bestünde also keinerlei Möglichkeit mehr, dass unser zukünftiger Käufer seinen Neubau mehr in Richtung bzw auf unser Gartengrundstück setzen könnte. So verstehen wir es zumindest. Aufgrund unserer Einwände hat uns der neue Nachbar nun die Kostenübernahme neuer Zäune versprochen. Wir sind ratlos. Evtl könnte uns hier jemand mehr Licht ins Dunkle bringen. Besten Dank im voraus





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]