Gesendet von bstamm am 24 Oktober, 2019 um 22:23:34:
Änderung der Verkaufsfläche im B-Plan
Angenommen gegen einen B-Plan zur Ansiedlung eines Einkaufdorfes ist ein Normenkontrollverfahren anhängig und es sind z.B. x Sortimente auf max. X Verkaufsfläche festgesetzt. Für jedes Sortiment ist im B-Plan eine max. Verkaufsfläche x festgesetzt. Aufgrund von Protesten hat der Bauherr nun angeboten, bei der Hälfte seiner Sortimente die im B-Plan max. textlich festgesetzte Verkaufsfläche für diese Sortimente zu reduzieren. Frage: Muss der B-Plan geändert und neu ausgelegt werden?