Re: Staffelgeschoß Abstand bei Geschlossener Bauweise


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Gesendet von Harald am 19 August, 2019 um 16:36:37:

Antwort an: Re: Staffelgeschoß Abstand bei Geschlossener Bauweise posted by Dirk Baumeister am 09 August, 2019 um 16:13:25:

Moin,

also, wenn ich es richtig verstehe, muß ein Staffelgeschoß, wenn es von der Grenze abgerückt wird die Abstandsfläche einhalten. Es geht um HH. Es gelten 0,4 x H. Also stehen die 3 Vollgeschosse (EG, 1.Og und 2.OG auf der Grenze (weil Geschlossene Bauweise) und wenn das Staffel etwas eingerückt werden soll, damm muß es (annahme: je Etage 3m Höhe) 4x 3m x 0,4 = 4,8m Abstand zur Grenze haben? Da das Grundstück nur 12m breit ist, und von Beiden Seiten eingerückt werde würde, müßte man dann jede Seite 4,8m Einrücken und es bliebe dann nur noch 2,4m als Breite für das Staffel über?

Gruß
Harald




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