Gesendet von Charlie Mbaga am 09 August, 2019 um 07:05:44:
Hallo es geht um ein Gutachten wegen eine erteilte Baugenehmigung. N dem die Baugenehmigung von der Stdt Brajnscheig mitgeteilt wird legt fristgerecht Widerspruch ein. Leider ist im Sachverhalt keine Information ob der Widerspruch zum Erfolg oder nicht zum Erfolg geführt hat. Unterdessen hat der Bauherr bereits mit den Bauarbeiten begonnrn. Mit welchen Möglichkeiten kann N die Baumaßnahme noch stoppen? Muss ich dann mit dem Widerspruchsverfahren anfangen oder direkt Antrag auf Einstweiligen Rechtschutz?
Die zweite Frage lautet nehmlich: ist N angesichts der Erfolgsaussichten dazu zu Raten von ggf. noch bestehenden rechtlichen Möglichkeiten gebrauch zu machen?