Gesendet von Harald am 18 Juli, 2019 um 10:06:33:
Moin,
wir wollen bauen und unser Nachbar will nun, daß wir zu seinem Grundstück einen Abstand einhalten.
- Es ist ein Mischgebiet (alter Ordnung)
- mit Geschlossener Bauweise.
- Es geht um die Bebauung im hinteren Bereich.
- Es ist in Hamburg
Dazu faselt er (oder sein Anwalt) etwas vom §7 Abs.2 HBauO.
Ist die denn überhaupt von einem Nachbarn einklagbar?
Gruß
Harald