Re: Bauen auf/über dem Wasser in Berlin?


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 14 Mai, 2019 um 15:00:16:

Antwort an: Bauen auf/über dem Wasser in Berlin? posted by Fabienne am 09 Mai, 2019 um 00:22:14:

Hallo Fabienne,
in Deutschland gibt es nach meinem Kenntnissstand kein einheitliches Verfahren für die Genehmigung
von "Schwimmenden Häusern". Die Bauordnungen der Länder kennen den Begriff "Schwimmende Häuser"(noch) nicht. Im Zentrum der Bauordnungen stehen Bedingungen für normale "bauliche Anlagen". Kriterium einer baulichen Anlage ist üblicherweise ihre "Ortsfestigkeit".
Bauordnung Berlin:
.......„Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem
Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist,
überwiegend ortsfest genutzt zu werden.......“
Erst eine freie Interpretation des Begriffs der "Erdverbundenheit" erlaubt es, ein "Schwimmendes Haus" als eine "schwimmende bauliche Anlage" zu
bezeichnen.
Zur Zeit werden von den Genehmigungsbehörden im Falle eines Genehmigungsverfahrens für "Schwimmende Häuser", gerne zwei Wege gegangen: Genehmigung über einen Bauantrag oder Genehmigung des "Schwimmenden Hauses" als Schiff. Eine Genehmigung über einen Bauantrag bedeutet die Einhaltung der an Land üblichen, gesetzlichen Vorschriften auf die zu genehmigenden "Schwimmenden Häuser". Ein zu Wohnzwecken genutztes "Schwimmendes Haus" wird also genehmigungstechnisch wie ein Wohnungsbau auf festem Grund behandelt. Eine Genehmigung als Schiff bedeutet die Übertragung aller für Schiffe üblichen gesetzlichen Vorschriften auf die zu genehmigenden "Schwimmenden Häuser".





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