Nutzungsänderung Gaststätte zu Wohnung Tageslicht-Regelung


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Gesendet von I. Henke am 07 Mai, 2019 um 11:06:38:

Da wir beabsichtigen ein "gastronomisches Gebäude" (ohne aktives Gewerbe) zu erwerben um dieses zum Wohnen zu nutzen haben wir zwei Fragen, wo sich hoffentlich jemand findet der Auskunft geben kann.

1) In wiefern muss es zu einer Nutzungsänderung kommen wenn das Gebäude keine aktive Gaststätte mehr ist (vielmehr handelt es sich hier um den ehemaligen großen Festsaal) ? Greifen an dieser Stelle die gleichen Vorgaben ?

2) Aus Frage 1 resultierend gäbe es bei einer zwingenden Nutzungsänderung leider die "Neubau" - Verordnung der 1/8 Tageslicht - Regelung. (1qm Fensterfläche berechtigt zu 8qm Wohnraum). Da es sich um einen knapp 80qm großen Raum handelt, den wir aber nicht durch Trockenbau unterteilen wollen, müssten wir buchstäblich die komplette Hausfront durch Glas ersetzen.
Velux z.B. hat aber hervorragende Tageslicht-Spots die sehr viel Tageslicht erzeugen.
Weiß jemand wie das Bauamt diese Spots anteilig berechnen würde ?

MfG I. Henke



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