Satzungsänderung teilweise mit Außenbereich


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Gesendet von SBK am 02 April, 2019 um 09:33:10:

Nehmen wir den Fall an, dass auf ein Grundstück hinter ein bestehendes Gebäude mit Garagen gewünscht ist.
Eine Bauvoranfrage wurde vom LRA abgelehnt wg. teilweiser Grenzüberschreitung im Außenbereich.
Wenn der Gemeinderat der Satzungsänderung zustimmt, wäre der erste Schritt Richtung Bebauung ja gemäß Hoheitsrecht der Gemeinde getan.
Wenn nun vom LRA eine negative Stellungnahme dazu eingeht wg. z.B. städtebaulicher Einwände.
und nun der Gemeinderat trotzdem endgültig dem Flächennutzungsplan zustimmen würde, könnte die Gemeinde vom LRA Konsequenzen bekommen? Gibt es deshalb nicht das Hoheitsrecht?
Könnte der Bauantrag dann später vom LRA auch gebremst werden? Und wenn ja, mit welchen Begründungen?



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