Re: Gültigkeit von Baugenehmigung nach § 33 BauGB


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Gesendet von Peter am 14 März, 2019 um 13:41:32:

Antwort an: Re: Gültigkeit von Baugenehmigung nach § 33 BauGB posted by Bauer am 14 März, 2019 um 12:39:11:

Hallo Bauer,

vielen Dank für Ihre Antwort, aber leider war das nicht meine Frage.
In dem Fall ging ich davon aus, dass alle Bedingungen für die Anwendung von § 33 BauGB erfüllt sind, also auch die materielle Planreife und die bereits erfolgte öffentliche Auslegung.

Nochmal etwas konkreter:
Für die Fläche A läuft aktuell ein Bauleitplanverfahren. Die öffentliche Auslegung ist bereits erfolgt. Der Satzungsbeschluss steht noch aus.
Herr X ist Eigentüber der Fläche A und beantragt eine Baugenehmigung nach § 33 BauGB.
Die Baugenehmigung wird erteilt, da alle Bedindungen für § 33 BauGB erfüllt sind.
Nun läuft das Bauleitplanverfahren weiter, aber der Satzungsbeschluss wird vom Rat abgelehnt.

Frage 1: Was passiert nun mit der Baugenehmigung? Ist diese weiterhin gültig?
Frage 2: Was wäre, wenn Herr X bereits mit dem Bau begonnen hätte bzw. dieser schon beendet wäre?
Frage 3: Was wäre, wenn nicht nur der Satzungsbeschloss abgelehnt wird, sondern auch noch beschlossen wird das Bauleitplanverfahren abzubrechen.

Beste Grüße,
Peter


: Hallo,

: für Baugenehmigungen nach §33 BauGB muss die materielle Planreife vorliegen. D.h. erst dann kann eine Genehmigung erfolgen. Generell muss das Bebauungsplanverfahren kurz vor Satzungsbeschluss stehen und auch die zeitnahe Aussicht auf einen
: Satzungsbeschluss muss gegeben sein!

: Gruß
: Bauer
: : Hallo,

: : mich interessiert das Themengebiet Baurecht nach § 33 BauGB.
: : Wenn alle Bedingungen aus § 33 BauGB erfüllt sind, ist es möglich eine Baugenehmigung noch während eines Planverfahrens zu erhalten.
: : Was würde mit dieser erteilten Baugenehmigung passieren, wenn das Verfahren nun weitergeführt wird und dabei der abschließende Satzungsbeschluss abgelehnt wird? Oder wenn beschlossen wird, dass doch kein B-Plan mehr erstellt werden soll und das gesamte Verfahren eingestellt werden soll?
: : Hätte dies Auswirkungen auf die Gültigkeit der Baugenehmigung? Falls ja, was würde passieren, wenn in der Zwischenzeit bereits mit einem Bau begonnen wurde?

: : Beste Grüße,
: : Peter





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