Staffelgeschoss


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]

Gesendet von Ratloser am 04 März, 2019 um 18:14:56:

Guten Tag, ich hoffe mir kann jmd. die Frage beantworten. Ich plane eine Stadtvilla zu errichten. Leider sieht der BPlan nur eine I-geschossige Bauweise vor und eine Grz von 0,3. Grundstück ist ca. 700qm groß. Um meinen Wunsch auf auf eine Satdvilla trotzdem zu verwirklichen plane ich ein Staffelgeschoss. Da keine GFZ im Bplan steht habe ich mich in der BAUNVO schlau gemacht Diese beträgt in meinem Wohnngebietvorhaben 1,2. Würde das bedeuten, dass ich im Vollgeschoss ca.200 qm bauen darf und im darüber liegenden Staffelgeschoss nochmal weniger als 2/3 des unteren Vollgeschoss, sprich um die ca. 100qm ? Wäre euch sehr dankbar



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ] [ Datenschutzerklaerung ]