Gewährleistung Abnahme Mängel


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Gesendet von Klufti am 23 Januar, 2019 um 12:05:42:

Frage: Bei der Abnahme eines Neubaus wurden gravierende Mängel festgestellt.
Diese sind nun (nach ca. 1,5 Jahren) großteils beseitigt (alles, was gravierend war).
Nun soll das Abnahmeprotokoll unterschrieben werden. Beginn der Gewährleistungsfrist am Tag der Abnahme vor ca. 1,5 Jahren. Ist das so korrekt.
Oder kann man den Beginn der Gewährleistung aufgrund der Mängel, die erst beseitigt werden mussten, nach hinten verschieben?



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