Re: 3-Jahres-Frist zum Baubeginn


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Gesendet von Peter Denker am 20 Dezember, 2018 um 17:01:09:

Antwort an: 3-Jahres-Frist zum Baubeginn posted by Peter Denker am 08 Dezember, 2018 um 20:20:03:

Das ist merkwürdig. Ich hatte nach dem Eintrag von SEKA gegoogelt und bin auf 3 Jahre gestoßen... Fakt ist aber, dass in der Baugenehmigung steht: "Ist die Bauausführung zulässig geworden, haben Sie drei Jahre Zeit, mit der Ausführung des Vorhabens zu beginnen" Fakt ist auch, dass der "tatsächliche Beginn für die Umsetzung des Vorhabens wesentlicher Arbeiten" deutlich später als drei Jahre nach dem Datum der Baugenehmigung stattfanden. Diese bestanden lediglich darin, Fundamente für die geplanten Balkone auszuheben. Diese Maßnahme wurde von den Mietern mit einer Einstweiligen Verfügung bei Androhung einer Ordnungsstrafe von 250.000€ beendet, da gegen die Nicht-Duldung u.a. dieser Maßnahme Klagen seitens der Eigentümer anhängig sind.





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