Abgeschickt von Markus Linden am 05 Juni, 2005 um 11:57:56
Guten Tag, wir haben ein Eckgrundstück wo der Aussenzaun ca. 1 cm über die Grundstücksgrenze
gebaut wurde. Dies allerdings nicht über die gesamte
Länge von 20 metern, sondern nur auf 2-3 m.
Muss der Zaun rechtlich gesehen versetzt werden, oder
gibt es da eine Toleranzregelung??? Vielen Dank für
jegliche Hilfe, mfg