Gesendet von Sabrina Schneller am 10 November, 2018 um 12:13:18:
Wir möchten auf unserem Grundstück neu bauen. Es gibt keinen Bebauungsplan. Vorne, Hauptstraße, hinten eine nicht erschlossene Straße (Feldweg). Dieser ist mit einem Durchfahrtverbotsschild für PKW und Motorrad gekennzeichnet mit dem Zusatzschild Anlieger frei. Ein Nachbar hat eine Garage, die nur von diesem Weg zu befahren ist. Wir möchten diesen Weg (für uns genau 30Meter bis zur Hauptstraße) nutzen, um 2 Stellplätze zu befahren, da diese von vorne aufgrund der Flucht nicht zu befahren sind (rein rechtlich) Da wir 3 Stellplätze (3 Wohneinheiten) nachweisen müssen beim Neubau ist uns bautechnisch nur das möglich. Wie sieht die Rechtslage aus? Wird der Bauantrag zugelassen zwecks der Befahrung dieses Weges? Wir sind ja Anlieger. Die Gemeinde hat schon geäußert, dass sie nicht möchte dass der Weg befahren wird. Unser Architekt hat sich an die rechtlichen Vorgaben gehalten und aufgrund des Schildes Anlieger frei alles so geplant. Kann uns irgendjemand einen Tipp geben?