Gesendet von Anna Müller am 18 Oktober, 2018 um 15:03:11:
Antwort an: Abstandsflächenbaulast posted by bhess am 17 Oktober, 2018 um 21:59:27:
Ja ist erforderlich. Sinngemäß sagen die LBO´S die Abstandflächen müssen auf dem Baugrundstück liegen. Sie können auf anderen Grundstücken liegen, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist , dass... usw.
Es spielt dabei keine Rolle, ob das Nachbargrundstück bebaubar ist oder nicht.
Wenn in ihrer LBO nicht drin steht, dass für Grundstücke, die nach menschlichen Ermessen nicht bebaubar sind, auf die Bsulast verzichtet werden kann, dann gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.
Sie könnten noch schauen, ob das Baugrundstück und das Nachbargrundstück unter einer lfd. Nummer im Grundbuch stehen und somit ein Buchgrundstück bilden. Dann wäre Sie verzichtbar, weil beide Flurstücke dann als Baugrundstück gelten.
Alternativ könnten Sie fragen, ob die Bauaufsichtsbehörde eine Vereinigungsbaulast akzeptiert.
: Mein Grundstück A liegt an der Grenze des Bebauungsplans zum Außenbereich, das angrenzende Grundstück B ist ebenfalls in meinem Besitz. Grundstück B wird nach menschlichem Ermessen niemals zu einem Baugrundstück in einem Bebauungsplan werden, Größe und Lage sprechen dagegen.
: Ist in diesem Fall eine Baulast wg. Abstandsflächen überhaupt erforderlich?