Gesendet von N. Schell am 11 Oktober, 2018 um 17:23:58:
Zwischen mir und meinem Nachbarn ist ein 3,50 m
Privat Durchgangsweg. Sein Anteil ist 2,70 m
meiner 0,8o m Er baut einen Aufzug von 1,64 x 1,62 und 9,50 hoch an der auch schon von der Stadt genehmigt ist. Zu meinen Grundstück ist dann nur 1,04m.
Wie weit muss er von meinem Grundstück weg bleiben
da meine Schlafzimmerfenster im Erdgeschoß u.
1. Obergeschoss den Aufzug direkt davor haben.
Die Stadt schreib nach Paragraf 6 Abs. Ziffer 2
LBO ist das zuzulassen.
MfG N. Schell