Gesendet von msiegberg am 27 September, 2018 um 12:55:03:
Familie A. hat vor 4 Jahren Ihr neues Haus bezogen. Mal angenommen ein Rollladenmotor geht nun defekt, muss ausgetauscht werden und ist auch Bestandteil der Gewährträgerhaftung. Wer muss dann im Nachgang für die Reparaturarbeiten an der Tapete aufkommen, die beim Öffnen des Kastens in Mitleidenschaft gezogen werden könnte?
Darüberhinaus werden die Temperaturen in Deutschland im Sommer ja immer höher. Nehmen wir mal an, die Kunststoff-Rollladen an der Südseite des Hauses verziehen sich, da Familie A. dachte, die Rolladen komplett zu schließen, um die Hitze draussen zu lassen. Aufgrund des Hitzestaus hinter der Rollade werden diese weich und verbiegen sich im unteren Drittel nach außen aufgrund des Gewichtes der Rolllade. Der Bauträger schließt eine Haftung aus, da Familie A. die Rollade falsch bedient hat und diese hätte nicht schließen dürfen. Eine Rollade ist nach seiner Auffassung kein Sonnenschutz. Ein entsprechender Hinweis oder Anleitung gab es jedoch nicht bei Hausübergabe. Nehmen wir an, dieser Hinweis / Anleitung käme erst nachdem dieser Sachverhalt eingetreten ist, welche Rechte hat Familie A. nun gegen den Bauträger?
MfG,
msiegberg