Re: Durchbruch Aussenwand - Zustimmung Miteigentümer notwendig ?


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Abgeschickt von Rudi am 04 Juni, 2005 um 19:09:18

Antwort auf: Durchbruch Aussenwand - Zustimmung Miteigentümer notwendig ? von Holger am 03 Juni, 2005 um 12:57:17:

Die Außenwand ist zweifelsfrei Gemeinschaftseigentum. Daher dürfte die Zustimmung der Miteigentümer erforderlich sein.





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