Leichtbauhallen - Kriterien für steuerliche verkürzte Abschreibemöglichkeiten


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von schmidt am 05 Juni, 2018 um 11:16:59:

Hallo,
ich habe eine Frage zu Leichtbauhallen, diese sind ja steuerlich verkürzt abzuschreiben. Leichtbauhallen sind mit 14 Jahren abzuschreiben.
Welche Kriterien muss aber solch eine Leichtbauhalle erfüllen, um in den Genuss der verkürzten Abschreibezeit zu gelangen.
Beispiel:
-nur betonierte Streifenfundamente mit Sockel, Holzständer, 60 mm Blechsandwich (Dach und Wände), nur Tore, alles geschlossen, keine Fenster, Boden gepflastert.

Für Eure Rückmeldungen bedanke ich mich recht herzlich.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]