Gesendet von Mike H. am 28 Mai, 2018 um 20:56:25:
Wir bauen ein Haus mit B-Plan. Dort sind bis zu 3 Vollgeschosse erlaubt. In der Begründung und Satzung zur Änderung des B-Planes steht, dass im inneren Bereich des Baufeldes Einfamilienhäuser und an der östlichen Seite Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen. Die Parzellen wurden im Exposé, welches durch die Stadt erstellt worden ist, auch schon so aufgeteilt. Nun werden jedoch auch im inneren Bereich viele Parzellen zusammengelegt und viele Mehrfamilienhäuser mit u.a. 7 Familien gebaut. Die Parzellen der Einfamilienhäuser sind in der Regel nur 500qm groß, daher Grenzen an diesen direkt mit nur 3m Abstand die riesigen Familienhäuser mit den 3 Vollgeschossen plus Dachausbau. Sind die Begründung und Satzung des B-Planes verbindlich? Wir sind noch nicht mal eingezogen und schon jetzt sind unser Haus und Grundstück weniger Wert als wir dafür bezahlen werden. Kann man hier die Wertminderung des Grundstücks mit Haus zurückholen?