Pavillon an der Grenze


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Gesendet von Kutler am 28 Mai, 2018 um 20:03:18:

Hallo,

Ich bitte um Eure Rat in der Folgende Fall.

Ich habe einen Pavillon aus Holz (3,5mx4,5m) auf jeweils nur 50 cm Abstand zur Nachbargrenze A und B aufgestellt, in Baden-Württemberg.

Während Nachbar A damit kein Problem hat stört sich Nachbar B an der Entwässerung des Pavillons, zumal in gleiche Abstand er auch einen noch größeren Gartenhaus mit gleicher Abstand zur Grenze stehen hat dessen Entwässerung einfach auf die Grenze plätschert.

Jetzt hat er das Bauamt hergeholt die neben Entwässerung auch den Abstand zur Nachbargrenze von 2,5 m einfordert und daneben natürlich die Entwässerung klar gelöst haben will. Für die Entwässerung des Nachbarhauses interessiert sich das Bauamt nicht. Dies sei privilegiert, da diese bereits mehr als 30 Jahre da steht.

Meine Frage:
Ein Verstoß meinerseits ist außer Frage.
Jedoch gibt es weder von Nachbar A noch vom Nachbar B eine Klage, daher muss die Baubehörde die Einhaltung, in diesem Fall eine aufwendige Versetzung des Pavillons durchsetzen? Kann her keine andere Lösung außer das Versetzen geben?

Gruß
Kutler




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