Gesendet von Marcel Wiehe am 23 Mai, 2018 um 11:09:39:
Hallo,
eine Familie möchte sich den Traum von einem Eigenheim erfüllen und beabsichtigt ein Grundstück zu kaufen. Findet ein entsprechendes Grundstück und der Kaufvertrag wird auf Januar festgesetzt. Die finanziellen Vorraussetzungen werden mit dem Finanzinstitut abgeklärt, sodaß das Geld ab Januar abrufbar ist.
Aufgrund der Vorbemerkungen im Grundbuch kommte es zu einem 4 Monatigen Verzug. Der Verkäufer scheint sich nicht sehr darum zu bemühen, dass der Verkauf zustande kommt.
Frage: Wer kommt nun für die Bereitstellungszinsen auf und ist es möglich diese auf den Verkäfuer zu übertragen?