Re: Wohnhaus: Podest vor Türe im Treppenhaus


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 25 April, 2018 um 14:49:45:

Antwort an: Wohnhaus: Podest vor Türe im Treppenhaus posted by Samuel F. am 24 April, 2018 um 13:14:09:

Guten Tag!

Ihrer Beschreibung nach hört sich das nach einer notwendigen Treppe vor einer Wohnungstüre an.
Im Regelfall wäre eine soche Konstruktion mit einer in den Treppenraum öffnenden Wohnungtür ohne Treppenabsatz bauordnungsrechtlich unzulässig.

Das ergibt sich aus § 28 Abs. 1 der Landesbauordnung BW.
Näher ausgeführt wird dies in § 10 Abs. 6 der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung BW.
Demnach müsste der Treppenabsatz vor/hinter der Wohnungstür eine Tiefe von mindestens der Türbreite haben bzw. dürfte in verschiedenen Konstellationen je nach Gebäudeklasse nicht unter 80 cm / 100 cm tief sein.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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