Neubau in bestehender Siedlung --> Referenz GR, GRZ, GFZ


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Eva K. am 23 April, 2018 um 23:20:38:

Hallo,
wie verhält es sich denn, wenn eine Siedlung noch unter "altem" Baurecht vor 1990 erbaut wurde und nun ein neues Gebäude in unmittelbarer Umgebung gebaut werden soll. Falls kein Bebauungsplan vorhanden ist, gelten dann nach §34 Nachbarschaftsbebauung für das Maß der baulichen Nutzung die ursprünglichen Werte von GR, GRZ und GFZ der alten Gebäude (Stand vor 1990 ohne Berücksichtigun Nebenanlagen) als Referenzen für den Neubau?
Oder andersum gefragt: Muss die GR für einen Neubau nach 1990 inkl Nebenanlagen (Haus + Garage, Stellplatz, etc.) den Grundflächen der Gebäude von vor 1990 entsprechen (nur Haus ohne Nebenanlagen)?
Wären dann alle neuen Häuser mit Nebenanlagen heute kleiner als die Häuser von vor 1990? Gleiche Grundstücksgröße vorausgesetzt.
Oder würden die Referenzwerte für GR, GRZ unf GFZ der alten Gebäude nach aktuellem Recht neu berechnet werden (inkl Nebenanlagen)?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]