Re: Garten ausschütten


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Gesendet von Dirk Baumeister am 10 April, 2018 um 16:39:04:

Antwort an: Garten ausschütten posted by Nils am 09 April, 2018 um 21:38:17:

Ob etwas genehmigungspflichtig ist oder nicht, steht in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. In NRW derzeit z. B. § 65 BauO NRW

Keine Genehmigung bedeutet aber lediglich, dass ein Antrag nicht erforderlich ist und kein formales Prüfverfahren durchgeführt und keine schriftliche Genehmigung erteilt wird.

Alle genehmigungsfreien Vorhaben müssen dennoch sämtliche planungs- und bauordnungsrechtlichen Regelungen einhalten. Die Einhaltung dieser Regeln muss dann der Bauherr selbständig und eigenverantwortlich gewährleisten. Bei Verstoß droht auch bei Genehmigungsfreiheit ein ordnungsbehördliches Verfahren bis zum Rückbau.

: Hallo,

: ich möchte einen Teil vom Garten ca. 140m2 auf Hof Höhe aufschütten. Der Höhenunterschied beträgt 0,7m und ich möchte L-Steine ( Mauerscheiben)zur Befestigung nutzen.Brauch ich dazu eine Genehmigung? Danke





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