Re: Baugenehmigung (Grenzbebauung) für ein ca 1898 erbautes Haus gegen den Willen des Nachbarn (Baulast etc) möglich?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 07 April, 2018 um 16:12:07:

Antwort an: Baugenehmigung (Grenzbebauung) für ein ca 1898 erbautes Haus gegen den Willen des Nachbarn (Baulast etc) möglich? posted by Meyer am 06 April, 2018 um 08:16:41:

Zum Abriss: Hat Sie denn jemand aufgefordert abzureissen?

Bei sehr alten Gebäuden ist es ja noch nachvollziehbar, dass es oft keine Unterlagen mehr gibt. Immerhin haben zwischenzeitlich zwei Weltkriege stattgefunden und mehrere Nutzergenerationen das Haus bewohnt. Dass man aber nichtmal bei Häusern aus den 80er, 90er und 2000er Jahren automatisch die Original-Baugenehmigung vorgelegt bekommt ist schon befremdlich.

Keine Baugenehmigung vorlegen zu können ist doof, aber erstmal hat das noch keine Folgen. Ob und wie die nachträgliche Genehmigung erforderlich ist, sollte zunächst in Ruhe überlet werden. Klingt spontan natürlich schlüssig und unproblematisch, kann aber, wie in diesem Fall, erhebliche Schwierigkeiten und Kosten auslösen und am Ende gar nichts weiter bringen.

Erste Rechercheschritte wären meines Erachtens Vor- und Vor-Vor-Besitzer. Vielleicht gibt es dort noch Ansätze für Nachweise der Rechtmäßigkeit des Gebäudes.

: Habe vor ca. 30 Jahren ein altes Jugendstilhaus(Grundstück 16000qm/Wohnfläche 1600qm) gekauft.Nachdem ich das Haus verkaufen möchte habe ich festgestellt,das es für das ca 1898 erbaute Haus keine Baugenehmigung gibt.
: Wollte also sofort eine Baugenehmigung beantragen,allerdings verweigerte mir ein Nachbar die Zustimmung, da das Haus zu nahe an der Grenze errichtet wurde.

: Muss ich jetzt das 1898 erbaute Haus abreissen,wenn der Nachbar nicht einlenkt?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]