Gesendet von H. Helmer am 25 März, 2018 um 15:57:11:
Hallo,
laut Ortsgestaltungsatzung sind liegende Dachfenster in südlicher Richtung nicht zulässig. Wir planen ein solches Dachfenster in genau südwestlicher Richtung. Würden wir gegen die Satzung verstoßen?
Vielen Dank!
H. Helmer