Re: Wer zahlt den Mauerschutz bei Auffüllung eines Grundstückes


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Gesendet von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 10 März, 2018 um 20:47:21:

Antwort an: Wer zahlt den Mauerschutz bei Auffüllung eines Grundstückes posted by Tamy123 am 06 März, 2018 um 12:30:03:

Zunächst einmal bleibt zu sagen, dass Grundstücksauffüllungen genehmigungspflichtig sind.

Weiterhin wäre zunächst einmal zu prüfen, ob Ihre Wände überhaupt statisch geeignet sind, den Erddruck der Auffüllung/Anfüllung aufnehmen zu können.

Außerdem darf der Nachbar nicht einfach gegen Ihre Wand auffüllen. Er möchte ja auffüllen.

Einigen Sie sich mit Ihrem Nachbarn.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz


: Angrenzend an unser Grundstück wird zur Zeit ein neues Haus gebaut. Deren Grundstück wird zum Teil 1,2m hoch aufgeschüttet. Diese Aufschüttung erfolgt mit L Steinen direkt an unsere Gartenmauer / Gartenschuppen und Garage. Wir mussten daher eine Isolierung zum Schutz unserer Mauer gegen Feuchtigkeit anfragen. Da die Kosten viel höher liegen als gedacht wollten wir fragen wer denn rechtlich gesehen diese Kosten übernehmen muss. Der Bauherr oder der Besitzer der Mauer. Wir wollen keinen Streit mit den Nachbarn, aber würden gerne wissen ob wir hier überhaupt in der Pflicht sind. Geld haben wir für den Spaß nämlich eigentlich nich :-( Wir hoffen jemand kann uns helfen oder uns mitteilen an wen wir uns wenden können.

: Vielen Dank und beste Grüße





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