Re: Nachträgliche Befreiung nach Baufreigabe


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 06 März, 2018 um 23:08:23:

Antwort an: Nachträgliche Befreiung nach Baufreigabe posted by Stefanie am 06 März, 2018 um 20:34:08:

Hallo Stefanie,
Sie haben die Baugenehmigung bekommen: Ihren sogenannten (in BW) Baufreigabeschein "Roter Punkt". Damit können die Arbeiten an der Baustelle durchgeführt werden.
Sie können jederzeit natürlich eine nächträgliche Änderung der Genehmigungsplanung beantragen. Fragen Sie bitte nach, welche Pläne geändert werden müssen.
Eine komplett neue Genehmigungsplanung ist nicht erforderlich.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]