Gemeinde ändert Flächennutzungsplan


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Gesendet von MLummer am 16 Februar, 2018 um 11:14:38:

Hallo,
wir haben seit vielen Jahren ein erschlossenes Grundstück (Kanal- und Wasseranschluss) in Besitz (ohne Bebauungspflicht). Nun hat die Gemeinde den Flächennutzungsplan geändert und das ehemals bebaubare Grundstück zurückgestuft, in eine landwirtschaftliche Fläche. Zwei Grundstückseigentümer sind betroffen, die von diese Rückstufung nicht informiert worden sind (angeblich hing die Mitteilung im Rathaus). Fakt ist: Keiner konnte Einspruch einlegen.
Frage 1: Kann eine Gemeinde einfach willkürlich ein Grundstück herabstufen? Es gibt keine Gründe dafür.
Frage 2: Vor dem Hintergrund, dass nur zwei Grundstückseigentümer betroffen sind - hätte man diese nicht anschreiben können? Reicht es tatsächlich aus, einen Aushang beim Rathaus zu machen? Ist man als Grundstückseigentümer verpflichtet, regelmäßig beim Rathaus den Aushang zu lesen?
Vielen Dank für jede Antwort.
ML



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