Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 07 Februar, 2018 um 23:12:16:
Antwort an: Anfrodernung an Deckenhöhe um Wohnung im Keller zu vermieten posted by Fölster am 07 Februar, 2018 um 03:05:45:
Hallo Fölster,
grundsätzlich können Sie eine Abweichung von der "lichten Höhe" im Baugenehmigungsverfahren beantragen. Text:
Die Räume haben nur eine lichte Höhe von 2,20m.
Wegen der Benutzung haben wir keine Bedenken.
Die Belichtung und Belüftung ist ausreichend!